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   BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R   

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https://dejure.org/2004,6303
BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R (https://dejure.org/2004,6303)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R (https://dejure.org/2004,6303)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - B 2 U 3/03 R (https://dejure.org/2004,6303)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Aufstellung des Gefahrtarifs - Veranlagung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung - Auswirkung früher gewährter Gefahrklassenherabsetzungen auf die Gefahrtarifstellenbildung

  • Judicialis

    SGG § 96 Abs 1; ; SGG § 99; ; SGG § 128 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 193; ; SGB VII § 159 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umlegung des Finanzbedarfs für in der früheren DDR eingetretene Arbeitsunfälle nicht verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R
    Wie der Senat entschieden hat, kann die Einbeziehung der Beitragsbescheide auch nicht auf eine analoge oder entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG gestützt werden, weil dadurch der Streitstoff erweitert würde und Erwägungen der Prozessökonomie ein solches Ergebnis nicht rechtfertigen (Urteil vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 8).

    Der von der Beklagten der Veranlagung der Klägerin zugrunde gelegte, ab 1. Januar 1998 geltende Gefahrtarif der Beklagten ist hinsichtlich der zwischen den Beteiligten umstrittenen Gefahrtarifstellen 48 und 49 rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen und ausführlicher Begründung).

    Aus der Größe einer Gefahrtarifstelle, die wie vorliegend nur einen Gewerbezweig umfasst, folgt ebenso wenig wie aus den unterschiedlichen Tätigkeiten und Gefährdungsrisiken innerhalb dieses Gewerbezweiges ein Zwang für die Selbstverwaltung der Beklagten, diese zu unterteilen (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 19 f).

    Bei einer solchen Regelung kommt es - im Unterschied zur Zusammenfassung mehrerer Gewerbezweige zu einer Gefahrengemeinschaft in einer Gefahrtarifstelle - im Rahmen der Gefahrtarifbildung nicht auf die speziellen Unfallgefahren oder Gefährdungsrisiken des jeweiligen Gewerbezweiges an (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 20).

    Die Berechnung der Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen 48 und 49 im Gefahrtarif 1998 der Beklagten ist nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen und ausführlicher Begründung, jeweils RdNr 23 ff).

    Zu der von der Klägerin behaupteten Differenz zwischen dem jährlichen Beitragsaufkommen der Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und den Entschädigungsleistungen in deren Gewerbezweig ist darauf hinzuweisen, dass zwischen den Beiträgen an eine Versicherung und deren tatsächlich gezahlten Leistungen kein Zusammenhang bestehen muss (Urteil des Senats vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 28, mit weiteren Nachweisen und ausführlicher Begründung).

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R

    Umlage der Altlasten-Ost in der gesetzlichen Unfallversicherung verfassungsmäßig

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R
    Das LSG habe bei seinen Ausführungen zu den Altlasten-Ost den Anforderungen des Urteils des BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 13/99 R (SozR 3-8110 Kap VIII I Nr. 1 Nr. 2) nicht Rechnung getragen und das LSG-Urteil sei insofern nicht nachvollziehbar.
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R
    Denn es geht dabei um die Zulässigkeit der gegen die Folgebescheide gerichteten Klage und damit um das Vorliegen von Prozessvoraussetzungen, die in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen und nicht zur Disposition der Beteiligten stehen (Urteil des Senats vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 54/02 R - mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2700 § 160 Nr. 1 vorgesehen).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R
    Es gebe keine gewerbetypischen Unfallgefahren in der Zeitarbeitsbranche und der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - könne schon aus diesem Grunde nicht gefolgt werden.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 39/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Gefahrtarif

    Der für Entscheidungen zum Gefahrtarif zuständige 2. Senat des BSG befasste sich in den neueren Urteilen vom 24.2.2004-B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R mit der Frage der Einbeziehung von Folgebescheiden bei einer Fallkonstellation, bei der nur der Veranlagungsbescheid angefochten und sämtliche Beitragsbescheide während des Klageverfahrens erlassen wurden.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in Bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004 B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteile vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R, B 2 U 39/03 R).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs

    Der für Entscheidungen zum Gefahrtarif zuständige 2. Senat des BSG befasste sich in den neueren Urteilen vom 24.2.2004-B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R ebenfalls mit der Frage der Einbeziehung von Folgebescheiden, und zwar bei einer Fallkonstellation, bei der nur der Veranlagungsbescheid angefochten und sämtliche Beitragsbescheide während des Klageverfahrens erlassen wurden.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004- B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteil vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 2/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 -

    Mit den auch im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur eines Gefahrtarifs der Beklagten in Bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich der Senat bereits in verschiedenen Entscheidungen ausführlich befasst (BSG Urteile vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R = BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 und vom 24. Februar 2004 - B 2 U 3/03 R -, - B 2 U 4/03 R - und - B 2 U 31/03 R -).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 2 U 3/03   

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https://dejure.org/2003,7506
OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 2 U 3/03 (https://dejure.org/2003,7506)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.09.2003 - 2 U 3/03 (https://dejure.org/2003,7506)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2 U 3/03 (https://dejure.org/2003,7506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der kaufmännischen Rügepflicht gemäß § 377 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB); Nichteignung einer Telefonanlage zum vertraglich vereinbarten Zweck; Rechtsfolgen des Fehlens des Bedienungshandbuchs bei Kauf einer technischen Anlage; Rechte des Käufers bei unterbliebener, ...

  • Judicialis

    HGB § 377; ; HGB § 377 Abs. 2; ; HGB § 381 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 355 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; ZPO § 572 Abs. 1 S. 1 Hs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Prüfungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB bei nicht vertragsgemäßer Lieferung einer Telekommunikationsanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1993 - VIII ZR 147/92

    Untersuchungs- und Rügepflicht bei Werklieferung von Software

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 2 U 3/03
    Eine (vollständige) Ablieferung liegt nicht vor, wenn etwa ein Computersystem ohne Handbuch geliefert wird oder ein Kaufgegenstand ohne eine für den Einsatz notwendige Konstruktionsdokumentation (BGH NJW 93, 2436 [II 2 b, aa {2}]; Wagner a.a.O. 15 und 16; Roth in Koller/Roth/Morck, HOB, 3. Aufl., § 377, 6; Baumbach/Hopt a.a.O. 20).

    Für die Ablieferung ist der Verkäufer darlegungs- und beweispflichtig (BGHZ 93, 338, 347; NJW 93, 2436).

  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 2 U 3/03
    dd) Die Beklagte ist aber beweispflichtig für den Ausspruch der Rüge und auch deren Zugang (BGHZ 101, 49 = NJW 87, 2235 [II 1, b, bb und cc]; Wagner a.a.O. 60; Baumbach/Hopt a.a.O. § 378, 29).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 2 U 3/03
    Für die Ablieferung ist der Verkäufer darlegungs- und beweispflichtig (BGHZ 93, 338, 347; NJW 93, 2436).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97

    Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 2 U 3/03
    Denn die Rüge muss zugegangen, also in den Herrschaftsbereich der Vertragspartnerin gelangt sein (BGH NJW 98, 3344).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 313/97

    Überschreitung des Antrags in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 2 U 3/03
    Jedenfalls aber hätte die Klägerin sich diese nun zu Eigen gemacht (vgl. hierzu etwa BGH NJW 99, 61, 62; 98, 303, 305).
  • BGH, 08.11.1979 - III ZR 115/78

    Bewertung von Teilstücken eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.2003 - 2 U 3/03
    Denn die Genehmigungsfiktion des § 377 Abs. 2 HGB ist von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NJW 80, 782 [l, 3 c]; Wagner in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 2. Aufl., § 377, 59).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.04.2004 - 2 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20719
OLG Stuttgart, 01.04.2004 - 2 U 2/03 (https://dejure.org/2004,20719)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.04.2004 - 2 U 2/03 (https://dejure.org/2004,20719)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. April 2004 - 2 U 2/03 (https://dejure.org/2004,20719)
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Papierfundstellen

  • 2 U 3/03
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   LSG Berlin, 04.05.2004 - L 2 U 3/03   

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https://dejure.org/2004,24914
LSG Berlin, 04.05.2004 - L 2 U 3/03 (https://dejure.org/2004,24914)
LSG Berlin, Entscheidung vom 04.05.2004 - L 2 U 3/03 (https://dejure.org/2004,24914)
LSG Berlin, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - L 2 U 3/03 (https://dejure.org/2004,24914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Verletztenrente hinsichtlich des zu berücksichtigenden Jahresarbeitsverdienstes; Begriff des Arbeitsentgeltes; Unterhaltsgeld während Tätigkeit als Entwickungshelfer; Berücksichtigung der gewährten Leistungen; Vergleich des tatsächlichen Unterhalts mit einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 12.02.2003 - B 2 U 3/03 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34919
BSG, 12.02.2003 - B 2 U 3/03 B (https://dejure.org/2003,34919)
BSG, Entscheidung vom 12.02.2003 - B 2 U 3/03 B (https://dejure.org/2003,34919)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - B 2 U 3/03 B (https://dejure.org/2003,34919)
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 05.02.2009 - S 2 U 3/03   

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https://dejure.org/2009,119124
SG Lüneburg, 05.02.2009 - S 2 U 3/03 (https://dejure.org/2009,119124)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 05.02.2009 - S 2 U 3/03 (https://dejure.org/2009,119124)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - S 2 U 3/03 (https://dejure.org/2009,119124)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus SG Lüneburg, 05.02.2009 - S 2 U 3/03
    Auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind nicht daran gehindert, den Eigentümlichkeiten des Falles dadurch Rechnung zu tragen, dass sie an den Beweis verminderte Anforderungen stellen (BSGE 19, 52, 56).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2006 - L 8 U 49/04

    gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus SG Lüneburg, 05.02.2009 - S 2 U 3/03
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die konkreten Arbeitsplatzbedingungen des Versicherten nur anhand vom Schätzungen rekonstruiert werden können (vgl. hierzu LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20. Februar 2006 - L 8 U 49/04. abgedruckt in Breithaupt, 2007, 130, 132).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Lüneburg, 05.02.2009 - S 2 U 3/03
    Dieser ist nach der Rechtsprechung allerdings erst dann erreicht, wenn bei einem vernünftigen Abwägen aller Umstände die auf eine berufliche Verursachung hinweisenden Faktoren deutlich überwiegen (vgl. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38).
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